KFZ-PRÜFUNGEN

Weitere Prüfungen

Gasprüfungen G607

Flüssiggas ist als Energieträger für Gasanlagen in Wohnmobilen, Wohnanhägern oder Booten eine schöne Sache, aber leider auch nicht ganz ungefährlich. Daher müssen die Anlagen alle 2 Jahre durch einen zugelassenen Sachverständigen überprüft werden. Wir dürfen das und machen es auch gerne.

Tempo 100 Abnahmen für Anhänger

In Deutschland ist es unter bestimmten Vorraussetzungen erlaubt, mit einem Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h schnell fahren zu dürfen. Wir beraten Sie gerne, ob es mit ihrem Fahrzeug möglich ist und führen auch gerne die Abnahme durch.

UVV-Prüfungen

Gewerblich genutzte Fahrzeuge, Sonderaufbauten wie Krane, Ladebordwände ober ähnliches müssen nach Richtlinien der Berufsgenossenschaften jährlich überprüft werden. Wir sind berechtigt diese Prüfungen durchzuführen.