UNFALLGUTACHTEN
Was Sie tun können
Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) versuchen die gegnerischen Versicherungen regelmäßig den Erstkontakt mit Ihnen als Geschädigtem herzustellen. Dahinter steht das sogenannte „aktive Schadenmanagement”, ein Erfindung der meist als Aktiengesellschaften organisierten Versicherungsunternehmen zur Optimierung ihrer Gewinne. Diesem Bestreben der Versicherungswirtschaft – das häufig finanziell zu Ihren Lasten geht – können Sie nur etwas entgegensetzen, wenn Sie Ihre Rechte im Schadenfall kennen und wissen, wie Sie sich zu verhalten haben.
1. Kontaktieren Sie einen Sachverständigen für Schadensbegutachtung
Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung Ihres Schadens zu beauftragen. Werkstätten sind in der Regel nur auf die technische Beseitigung von Unfallschäden spezialisiert, nicht jedoch auf die Ermittlung der gesamten Schadenshöhe (inkl. Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenanspruch, etc.) oder die rechtliche Beratung in Unfallfragen.
2. Lassen Sie ein Gutachten erstellen
Ab einer Schadenshöhe von 750 Euro (Bagatellschadensgrenze) oder bei Gefahr von versteckten Schäden im Haftpflichtfall empfehlen wir dringend, den Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Dies gilt unabhängig von dem möglicherweise an Sie herangetragenen Vorschlag der Versicherung, im Einzelfall auf ein Gutachten zu verzichten. Das Gutachten dient nicht der Versicherung, sondern Ihnen zur Beweissicherung und Feststellung der Schadenshöhe.
3. Nehmen Sie sich einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt
Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes ist gemäß Bundesgerichtshof im Hinblick auf die herzustellende „Waffengleichheit“ dringend geboten, da die Mitarbeiter der Schadensabteilungen der Versicherungen eine entsprechende Spezialausbildung durchlaufen haben mit dem Ziel, Ihre Schadensersatzansprüche so weit wie möglich zurückzuweisen. Wenn dann der Schaden nicht vollständig bezahlt wird, so klingt die Erklärung der Versicherung für den Laien stets plausibel. Legitim sind die Kürzungen deswegen aber noch lange nicht.
Ihre Vorteile
Ein Gutachten ermöglicht Ihnen, den vollständigen Schadenersatz (inkl. Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenanspruch, etc.) bei der Versicherung einzufordern. Weiterhin dient Ihnen das Gutachten als Schutz im Hinblick auf nachfolgende überraschende Wendungen des Falles. Auf diesen Schutz sollten Sie keinesfalls verzichten! Gutachterkosten sind im Rahmen der Haftung grundsätzlich durch die gegnerische Haftpflichtversicherung zu tragen.
Ein Rechtsanwalt kennt und entlarvt die Formulierungen der Versicherungen und fordert die ausstehenden Beträge zu Ihren Gunsten ein. Es besteht ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer. Das bedeutet: Der Rechtsanwalt ist im Rahmen der Haftung für Sie kostenlos!
Sie haben im Schadensfall Anspruch auf