UNFALLGUTACHTEN

Unfallschaden?

Nutzen Sie Ihr Recht auf einen qualifizierten Sachverständigen Ihrer Wahl!

Nehmen Sie nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) am besten direkt Kontakt mit uns auf. Wir klären Sie über Ihre Rechte auf und kümmern uns um Ihr Anliegen – vertrauensvoll und zuverlässig.

Wenn jemand Ihrem Fahrzeug einen Schaden zugefügt hat, haben Sie das Recht einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen.

Zur Ermittlung der Schadenhöhe bzw. zur Geltendmachung des Ihnen entstandenen Schadens, erstellen wir für Sie ein detailliertes und vollständiges Gutachten. Das Gutachten dient als Basis zur Sicherung der Beweise und Ihrer berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass jegliche Positionen, auf deren Ersatz Sie als Geschädigter einen rechtlichen Anspruch haben, lückenlos und detailliert im Gutachten aufgeführt sind.

Die gegnerische Versicherung muss die Kosten für das Gutachten übernehmen, wir rechnen im Regelfall direkt mit der Versicherung ab.

Wir empfehlen ihnen, die Begutachtung des Schadens an unserem Prüfstützpunkt in Guntersblum durchzuführen. Hier können wir in unserer Prüfhalle unter zuhilfenahme einer Hebebühne auch Schäden erkennen, die nicht auf den ersten Blick sichtbar sind. Sollte es erforderlich sein, Anbauteile zu demontieren oder eine elektronische Achsvermessung durchzuführen, haben wir dort die Möglichkeit dazu.

Wenn sich das beschädigte Fahrzeug in der Werkstatt ihres Vertrauens befindet, führen wir die Besichtigung sehr gerne auch dort durch.

Rufen Sie uns an und wir finden eine kurzfristige Lösung, um Ihnen zu helfen.